Staatliche Förderung von Klimaanlagen
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude
weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet.
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet.
Was wird gefördert?
Es soll eine neue Klimaanlage installiert bzw. die Energieeffizienz der vorhandenen Geräte optimiert werden – genau hier kommen die neuen Kälte-Klima-Richtlinien zum Einsatz. Eine Vielzahl von Klimaanlagen fallen in das Raster der Förderrichtlinien und werden somit bezuschusst.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Anträge auf Förderung von Maßnahmen an einer Kälte- oder Klimaanlage können nur elektronisch beim BAFA eingereicht werden. Generell ist darauf zu achten, dass die Förderanträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen.
Wie wir Ihnen helfen können!
Sie haben bereits ein Angebot für eine Kälte- oder Klimaanlage von coolconcept vorliegen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine individuelle Unterstützung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen kompetent und professionell zur Seite. Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Unser Service für Sie
-
Wir beraten Sie bei
Antragsvorbereitung -
Wir stellen den Antrag
beim BAFA -
Wir kümmern uns um die
Nachweisführung -
Sie erhalten die
Förderung
Für den Service rund um die Antragstellung beim BAFA erlauben wir uns Ihnen 249 € (inkl. 19 % MwSt.) in Rechnung zu stellen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie keine Förderung erhalten, wird Ihnen dieser Betrag erstattet. Die coolconcept GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine Gewährleistung auf die Förderung gibt. Die Verantwortung für die Auszahlung von Fördermitteln liegt ausschließlich beim Fördermittelgeber, die coolconcept GmbH kann dafür keine Haftung übernehmen. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen, Änderungen umgehend mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.